Bolivien in Deutschland

Typ von Visa

I. Höflichkeitsvisum
II. Visum für einen Bestimmten Zweck
III. Studentenvisum
IV. Touristenvisum Ländergruppe I

V. Touristenvisum Ländergruppe II

VI. Touristenvisum Ländergruppe III

Wichtiger Hinweis: Bei Überweisungen von einem nicht deutschen Konto müssen eventuell anfallende Überweisungsgebühren vom Antragsteller gezahlt werden. Falls nicht geschehen, müssen diese Gebühren durch eine zweite Überweisung bezahlt werden.

Für die Rückantwort/ Übersendung der Unterlagen (Visa, Reisepass etc.) ist ein frankierter und adressierter Briefumschlag in Wert von € 3,75 € (Einschreiben Einwurf) oder € 4,10 (Einschreiben Übergabe) beizufügen. Marken bitte aufkleben. Nur Innerhalb Deutschland.


I. Höflichkeitsvisum

Dieses Visum wird erteilt an hohe Staatsbeamte oder Mitarbeiter internationaler Organisationen und an Persönlichkeiten aus der Kultur oder religiöse Würdenträger. Personen, die eine soziale Arbeit ausüben wollen und Teil eines Programmes eines Ministeriums in Bolivien oder Deutschland sind. Jeder Fall muss dem bolivianischen Konsulat vorgetragen werden.

Voraussetzungen:

  1. Anschreiben an die Konsularabteilung
  2. https://visas.cancilleria.gob.bo/
  3. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Einreise)
  4. Dokumente, die den Antrag des Visums rechtfertigen
  5. Internationale Gelbfieberimpfung. Reisende Kleinkinder und Personen über 65 Jahre  ausgenommen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest (auf Englisch oder Spanisch)  vorlegen.
  6. Polizeiliches Führungszeugnis. WICHTIG: Dieses Zeugnis darf bei Beantragung des Visums nicht älter als ein Monat sein.
  7. Reiseerlaubnis für Minderjährige unter 18 Jahren.

Gebühren: Kostenlos


II. Visum für einen bestimmten Zweck / Arbeit / Sozialarbeit

Vor Antragstellung auf ein Visum in der Konsularabteilung der Botschaft oder in einem Honorarkonsulat des Plurinationalen Staates Bolivien sollte der/die Antragsteller/in überprüfen, ob die Dokumente vollständig sind.

Personen, die folgende Anliegen haben, beantragen ein Visum für einen bestimmten Zweck:

  • Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag
  • Praktikum
  • Unbezahlte freiwillige Arbeit
  • Eheschließung
  • Vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung (wegen Arbeitsstelle oder Familie)
  • Filmproduktion für kommerzielle Zwecke

Voraussetzungen und notwendige Dokumente für die Erteilung eines Visums (Einreisevisum):
Dieses Visum hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Bei Einreise nach Bolivien kann dieses Visum bei der Einwanderungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig innerhalb der ersten zwei Wochen verlängert werden. Für die Beantragung eines Visums für einen bestimmten Zweck sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Anschreiben an die Konsularabteilung
  2. https://visas.cancilleria.gob.bo/ Anwendung für Visa
  3. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Einreise)
  4. Dokumente, die den Antrag des Visums rechtfertigen.
  5. Anmeldenachweis der Organisation/ Registrierung der Institution im Registerbuch.
    a) ein durch das bolivianische Arbeitsministerium legalisierter Arbeitsvertrag;
    b) ein durch das bolivianische Kultus- und Außenministerium legalisierter Vertrag / Einladung zu kulturellen, religiösen, künstlerischen oder sportlichen Tätigkeiten usw;
  6. Internationale Gelbfieberimpfung.Kleinkinder und Personen über 65 Jahre  ausgenommen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen  ein ärztliches Attest (in Englisch oder Spanisch)  vorlegen;
  7. Finanzbonität prüfen (letzte Kontoauszug);
  8. Polizeiliches Führungszeugnis. WICHTIG: Dieses Zeugnis darf bei Beantragung des Visums nicht älter als ein Monat sein;
  9. Reiseerlaubnis für Minderjährige unter 18 Jahren.

Wenn der/die Antragsteller/in kein Beschäftigungsverhältnis bei einem bestimmten Arbeitsgeber hat, muss ein notariell beglaubigter Brief vorgelegt werden, der die Art der Aktivitäten und die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bescheinigt.

Die Gültigkeit des Visums beginnt mit dem Datum der Einreise.

Wenn der Zweck des Aufenthaltes in Bolivien die Realisierung von Filmarbeiten ist, muss auch eine Genehmigung vom Consejo Nacional del Cine Boliviano – Conacine vorgelegt werden.

Sonderfall: Heirat in Bolivien. Ausländer, die in Bolivien heiraten möchten, brauchen neben dem “Visum für einen bestimmten Zweck” eine internationale Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt des Heimatlandes. Diese Bescheinigungen müssen von der Landgericht apostilliert werden.


III. Studentenvisum /Schüleraustausch

Dieses Visum benötigen:

  • Ausländische Studenten, die an einer bolivianischen Universität studieren möchten oder
  • Schüler, die an einem Schüleraustausch teilnehmen.

Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen. In Bolivien kann dieses Visum bei der Nationalen Einwanderungsbehörde kostenpflichtig innerhalb der ersten 14 Tage verlängert werden. Die Verlängerung darf insgesamt nicht ein Jahr überschreiten.

Voraussetzungen:

  1. Anschreiben an die Konsularabteilung
  2. https://visas.cancilleria.gob.bo/ Anwendung für Visa
  3. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Einreise);
  4. Bürgschaftserklärung (letzte Kontoauszug);
  5. Polizeiliches Führungszeugnis. WICHTIG: Dieses Zeugnis darf bei der Beantragung des Visums nicht älter als ein Monat sein;
  6. Internationale Gelbfieberimpfung. Kleinkinder und Personen über 65 Jahre ausgenommen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest (auf Englisch oder Spanisch) vorlegen;
  7. Bestätigung über den Erhalt eines Studienplatzes an einer bolivianischen Universität oder Bildungseinrichtung (nur für Student/innen);
  8. Reiseerlaubnis für Minderjährige unter 18 Jahren

Erläuterungen:

  • Zu 8. Die Reiseerlaubnis muss von den Eltern entweder:

    A) Persönlich bei der Botschaft beantragt werden.
    B) Oder per Post: Die Autorisierung wird von einem Notar angefertigt und unterschrieben, anschließend  muss die Echtheit der Unterschrift des Notars vom Landgericht der Region wo er residiert apostilliert werden.

    Wenn das Dokument nicht in spanischer Sprache verfasst ist, muss eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische beigefügt werden. Die Echtheit der Unterschriftsprobe der Übersetzerin wird vom Landgericht apostilliert werden.

  • Zu 4. Das Dokument soll Aufschluss geben über die Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen. Dem Dokument sind bei Anträgen für Minderjährige eine Kopie der Ausweisdokumente der Eltern, bei Volljährigen die Ausweispapiere des/der Antragstellers/Antragstellerin beizulegen.

Konsulargebühren:

Bitte erkündigen Sie sich bei dem Konsulat


IV. Touristenvisum Gruppe I

Länder, die kein Touristenvisum für die Einreise nach Bolivien benötigen.

ALEMANIA REP FED

CHECA, REP.

FINLANDIA, REP. DE

LETONIA, REP. DE

POLONIA, REP. DE

ANDORRA PRINCIP. DE

CHILE, REP. DE

FRANCIA, REP.

LUXEMBURGO, GRAN DUCADO

PORTUGAL, REP.

ARGENTINA, REP.

CROACIA REP DE

HUNGRIA, REP. DE

MEXICO, ESTADOS UNIDOS

REINO UNIDO DE GRAN BRETAÑA E IRLANDA DEL NORTE

AUSTRALIA, COMMONWELTH DE

DINAMARCA, REINO DE

GRECIA, REP. HELENICA

MONACO, PRINCIPADO DE

SUIZA CONF. HELVETICA

AUSTRIA, REP. DE

ECUADOR, REP. DE

ISLANDIA, REP. DE

NORUEGA, REINO DE

SUECIA, REINO DE

BELGICA, REINO DE

ESPAÑA, REINO DE

IRLANDA, REP. DE

NUEVA ZELANDIA

TURQUIA, REP. DE

BRASIL REP. FEDERATIVA DE

ESLOVENIA, REP. DE

ITALIA, REP.

PAISES BAJOS, REINO DE LOS

URUGUAY, REP. ORIENTAL DEL

CANADA

ESLOVAQUIA, REP. DE

JAPON

PANAMA, REP. DE

VATICANO EST. CIUDAD DEL

COLOMBIA, REP. DE

ESTONIA, REP. DE

LIECHTENSTEIN, PRINCIP. DE

PARAGUAY, REP DE

VENEZUELA, REP. DE

COSTA RICA, REP. DE

FILIPINAS, REP. DE

LITUANIA, REP. DE

PERU, REP. DEL

PALESTINA, ESTADO DE

V. Touristenvisum Gruppe II

ALBANIA DJIBOUTI JAMAICA MYANMAR CHINA, REPUBLICA POPULAR
ANTIGUA Y BARBUDA DOMINICA JORDANIA NAMIBIA SINGAPUR
ARABIA SAUDITA EGIPTO KAZAJASTAN NAURU SINGAPUR
ARGELIA EL SALVADOR KENIA NEPAL SRI LANKA
ARMENIA EMIRATOS ARABES UNIDOS KIRGUISTAN NICARAGUA SUDAFRICA
AZERBAYAN ERITREA KIRIBATI NIGER SURINAM
BAHAMAS ETIOPIA KUWAIT OMAN SWAZILANDIA
BAHREIN FEDERACION DE RUSIA LESOTHO PALAU TAILANDIA
BANGLADESH FIJI LIBANO PAPUA NUEVA GUINEA TAYIKISTAN
BARBADOS GABON LIBERIA QATAR TOGO
BELARUS GAMBIA MACEDONIA REPUBLICA CENTRO AFRICANA TONGA
BELICE GEORGIA MADAGASCAR REPUBLICA DE COREA TRINIDAD Y TOBAGO
BENIN GHANA MALASIA REPUBLICA DOMINICANA TUNEZ
BOSNIA - HERZEGOVINA GRANADA MALAWI REPUBLICA UNIDA DE TANZANIA TURKMENISTAN
BOTSWANA GUATEMALA MALDIVAS RUMANIA TUVALU
BRUNEI DARUSSALAM GUINEA ECUATORIAL MALI SAINT KITTS Y NEVIS UCRANIA
BULGARIA GUINEA-BISSAU MALTA SAMOA UGANDA
BURKINA FASO GUNEA MARRUECOS SAN MARINO UZBEKISTAN
BURUNDI GUYANA MAURICIO SAN VICENTE Y LAS GRANADINAS VANUATU
CABO VERDE HAITI MAURITANIA SANTA LUCIA VIETNAM
CAMERUN HONDURAS MICRONESIA SANTO TOME Y PRINCIPE ZAMBIA
CHIPRE INDIA MOLDOVA SENEGAL ZIMBABWE
COMORAS IRAN, REP. ISLAMICA MONGOLIA SERBIA
COSTA DE MARFIL ISLAS MARSHALL MONTENEGRO SEYCHELLES
CUBA ISLAS SALOMON MOZAMBIQUE SIERRA LEONA

Voraussetzungen und notwendige Dokumenten für die Erteilung eines Visums:

  1. Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate.
  2. Anwendung für Visa Sobald die digitale Aufzeichnung abgeschlossen ist, senden Sie das vom System ausgestellte und unterschriebene Formular zusammen mit allen anderen Dokumenten physisch;
  3. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Einreise);
  4. Flugticket (Hin- und Rückreise) oder Nachweis über den Reiseweg (Original und Fotokopie);
  5. Nachweis über a)eine Hotelreservierung in Bolivien für die Zeit des Aufenthaltes oder b) einen beim Notar ausgefertigten Einladungsbrief von Bekannten oder Freunden in Bolivien, aus dem hervorgeht, dass sich der/die bolivianische einladende Person – oder Ausländer mit gültigen Aufenthaltsstatus - formell und verbindlich für Unterkunft und Verpflegung der eingeladenen Person während des Aufenthaltes verantwortlich erklärt;
  6. Nachweis der Zahlungsfähigkeit/Solvenz im Ursprungsland durch aktuelle Kontoauszüge oder anderweitige Dokumente, die Vermögensbesitz nachweisen (Original und Fotokopie);
  7. Internationale Gelbfieberimpfung. Kleinkinder und Personen über 65 Jahre  ausgenommen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest (in Englisch oder Spanisch)  vorlegen;
  8. Reiseerlaubnis für Minderjährige

Konsulargebühren:  $ 30 USD


VI. Touristenvisum Gruppe III

AFGANISTAN LIBIA REPUBLICA POPULAR DEMOCRATICA DE LAOS
ANGOLA NIGERIA RUANDA
BHUTAN PAKISTAN SIRIA
CAMBOYA ISRAEL SOMALIA
CHAD REPUBLICA DEMOCRATICA DEL CONGO SUDAN
INDONESIA REPUBLICA POPULAR DE COREA DEL NORTE TIMOR
IRAQ YEMEN

  1. Anschreiben an die Konsularabteilung
  2. https://visas.cancilleria.gob.bo/ Anwendung für Visa sobald die digitale Aufzeichnung abgeschlossen ist, senden Sie das vom System ausgestellte und unterschriebene Formular zusammen mit allen anderen Dokumenten physisch;
  3. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (Tag der Einreise);
  4. Nachweis über a)eine Hotelreservierung in Bolivien für die Zeit des Aufenthaltes oder b) einen beim Notar ausgefertigten Einladungsbrief von Bekannten oder Freunden in Bolivien, aus dem hervorgeht, dass sich der/die bolivianische einladende Person – oder Ausländer mit gültigen Aufenthaltsstatus - formell und verbindlich für Unterkunft und Verpflegung der eingeladenen Person während des Aufenthaltes verantwortlich erklärt;
  5. Nachweis der Zahlungsfähigkeit/Solvenz im Ursprungsland durch aktuelle Kontoauszüge oder anderweitige Dokumente, die Vermögensbesitz nachweisen (Original und Fotokopie);
  6. Polizeiliches Führungszeugnis, WICHTIG: Dieses Zeugnis darf bei Beantragung des Visums nicht älter als ein Monat sein;
  7. Internationale Gelbfieberimpfung. Kleinkinder und Personen über 65 Jahre  ausgenommen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen  ein ärztliches Attest (in Englisch oder Spanisch) vorlegen;
  8. Reiseerlaubnis für Minderjährige falls der Minderjährige allein reist.