I. Höflichkeitsvisum
II. Visum für einen Bestimmten Zweck
III. Studentenvisum
IV. Touristenvisum Ländergruppe I
V. Touristenvisum Ländergruppe II
VI. Touristenvisum Ländergruppe III
Wichtiger Hinweis: Bei Überweisungen von einem nicht deutschen Konto müssen eventuell anfallende Überweisungsgebühren vom Antragsteller gezahlt werden. Falls nicht geschehen, müssen diese Gebühren durch eine zweite Überweisung bezahlt werden.
Für die Rückantwort/ Übersendung der Unterlagen (Visa, Reisepass etc.) ist ein frankierter und adressierter Briefumschlag (Einschreiben Einwurf oder Einschreiben Übergabe) beizufügen. Marken bitte aufkleben. Nur Innerhalb Deutschland.
Dieses Visum wird erteilt an hohe Staatsbeamte oder Mitarbeiter internationaler Organisationen und an Persönlichkeiten aus der Kultur oder religiöse Würdenträger. Personen, die eine soziale Arbeit ausüben wollen und Teil eines Programmes eines Ministeriums in Bolivien oder Deutschland sind. Jeder Fall muss dem bolivianischen Konsulat vorgetragen werden.
Voraussetzungen:
Vor Antragstellung auf ein Visum in der Konsularabteilung der Botschaft oder in einem Honorarkonsulat des Plurinationalen Staates Bolivien sollte der/die Antragsteller/in überprüfen, ob die Dokumente vollständig sind.
Personen, die folgende Anliegen haben, beantragen ein Visum für einen bestimmten Zweck:
Voraussetzungen und notwendige Dokumente für die Erteilung eines Visums (Einreisevisum):
Dieses Visum hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Bei Einreise nach Bolivien kann dieses Visum bei der Einwanderungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig innerhalb der ersten zwei Wochen verlängert werden. Für die Beantragung eines Visums für einen bestimmten Zweck sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Wenn der/die Antragsteller/in kein Beschäftigungsverhältnis bei einem bestimmten Arbeitsgeber hat, muss ein notariell beglaubigter Brief vorgelegt werden, der die Art der Aktivitäten und die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bescheinigt.
Die Gültigkeit des Visums beginnt mit dem Datum der Einreise.
Wenn der Zweck des Aufenthaltes in Bolivien die Realisierung von Filmarbeiten ist, muss auch eine Genehmigung vom Consejo Nacional del Cine Boliviano – Conacine vorgelegt werden.
Sonderfall: Heirat in Bolivien. Ausländer, die in Bolivien heiraten möchten, brauchen neben dem “Visum für einen bestimmten Zweck” eine internationale Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt des Heimatlandes. Diese Bescheinigungen müssen von der Landgericht apostilliert werden.
Dieses Visum benötigen:
Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen. In Bolivien kann dieses Visum bei der Nationalen Einwanderungsbehörde kostenpflichtig innerhalb der ersten 14 Tage verlängert werden. Die Verlängerung darf insgesamt nicht ein Jahr überschreiten.
Voraussetzungen:
Erläuterungen:
Länder, die kein Touristenvisum für die Einreise nach Bolivien benötigen.
Voraussetzungen und notwendige Dokumenten für die Erteilung eines Visums:
Voraussetzungen: